Surfen am Arbeitsplatz
Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ist problematisch und kann sogar zur Kündigung führen. Aber wie kann ein Arbeitgeber wirksam die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit eingrenzen? Wann ist eine fristlose oder ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Nutzung des Internets während der Arbeitszeit rechtmäßig? Macht man sich schadensersatzpflichtig, wenn aufgrund privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ein Trojaner, ein Dailer oder sonstige Male-Software auf das Netzwerk des Arbeitgebers gelangt?
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6.August: Neben dem beliebten Kauf von Waren unter Nutzung von Auktionsplattformen (vgl. Blogeintrag vom ...
27.Juli: Der Erwerb von Waren über die Internetplattform e-Bay erfreut sich größter Beliebtheit. Rechtlich ...
14.Juli: Mittlerweile werden eine Vielzahl der Geschäfte des täglichen Lebens über das Internet oder ...