Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ist problematisch und kann sogar zur Kündigung führen. Aber wie kann ein Arbeitgeber wirksam die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit eingrenzen? Wann ist eine fristlose oder ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Nutzung des Internets während der Arbeitszeit rechtmäßig? Macht man sich schadensersatzpflichtig, wenn aufgrund privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ein Trojaner, ein Dailer oder sonstige Male-Software auf das Netzwerk des Arbeitgebers gelangt?
25.Januar
Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Sachsen vor Bankgeschäften mit dem Smartphone. Sofern auf dem Smartphone die für das Online-Banking ... mehr
3.Februar
Seit einiger Zeit gibt es im Internet Bewertungsportale, in denen nicht die Schüler benotet werden, sondern die Lehrer. Seinerzeit ging ein ... mehr
26.November
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