Jugendschutz

Schutz von Inhalten welche nicht für Jugendliche geeignet und somit als Jugendgefährdend eingestuft sind.Wenn Sie gewerblich jugendgefährdende Inhalte im Internet zum Abruf zur Verfügung stellen wollen, haben Sie ein Altersverifikationssystem zu verwenden, das den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen genügt. Weiter haben Diensteanbieter einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen, wenn jugendgefährdende Inhalte in dem Internet zum Abruf verfügt gestellt werden. Solche Jugendschutzbeauftragte können die hier benannten Rechtsanwälte sein.

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