Jugendschutz
Wenn Sie gewerblich jugendgefährdende Inhalte im Internet zum Abruf zur Verfügung stellen wollen, haben Sie ein Altersverifikationssystem zu verwenden, das den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen genügt. Weiter haben Diensteanbieter einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen, wenn jugendgefährdende Inhalte in dem Internet zum Abruf verfügt gestellt werden. Solche Jugendschutzbeauftragte können die hier benannten Rechtsanwälte sein.
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Aktuelle Neuigkeiten
6.August: Neben dem beliebten Kauf von Waren unter Nutzung von Auktionsplattformen (vgl. Blogeintrag vom ...
27.Juli: Der Erwerb von Waren über die Internetplattform e-Bay erfreut sich größter Beliebtheit. Rechtlich ...
14.Juli: Mittlerweile werden eine Vielzahl der Geschäfte des täglichen Lebens über das Internet oder ...