
Abmahnung
Was ist das?
Mit dem Instrument der Abmahnung wird gegenüber einer Person angezeigt, dass diese die Rechte eines Dritten verletzt hat. Die Abmahnung soll ein gerichtliches Verfahren verhindern, indem dem Verletzer die Möglichkeit gegeben wird, etwa eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gerade im Bereich des Internetauftritts ist die Gefahr groß, dass Sie aufgrund einer Unkenntnis die Rechte eines Markeninhabers, eines Urhebers (Text, Bild oder Musikstück) oder die Rechte eines Mitbewerbers verletzen.
Was kostet das?
Bei einer berechtigten Abmahnung haben Sie die Kosten zu erstatten, wobei Kosten in Höhe von 400,00 € bis 2.000,00 € durchaus üblich sind. Aber wissen Sie, welche Abmahnung berechtigt ist und wie weit eine Unterlassungserklärung reichen darf? Und falls es sich um eine markenrechtliche Abmahnung handelt, können durchaus höhere Rechtsanwaltskosten drohen.
Was macht man jetzt?
Gerade bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen heißt es, schnell zu reagieren. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Abmahnung rechtmäßig erfolgt ist, bedarf es einer Besprechung mit einem auf das Internetrecht versierten Berater. Hiernach kann entschieden werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben wird und wie weit diese reichen soll. Falls der vermeintliche Rechteinhaber seine Rechte im Eilverfahren per Einstweiliger Verfügung geltend macht, ist eine anwaltliche Vertretung häufig unabdingbar, da bei diesen Verfahren zumeist nur Anwälte für Sie auftreten können.
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